Als gesetzlich Versicherte/-r haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch bzw. zur Psychotherapeutischen Sprechstunde Ihre Versichertenkarte mit.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Da es dabei jedoch individuell große Unterschiede gibt, setzen Sie sich bitte bereits vor Beginn der Behandlung mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse in Verbindung.
Selbstverständlich können Sie sich auch dazu entscheiden, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Die Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung unter Angabe einer Indikation bzw. einer Diagnose ist dann nicht notwendig. Die Kosten für Verhaltenstherapie richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).